Stockwerkeigentum: Kann ich als einzelner Eigentümer die Traktandierung eines Geschäftes fordern?

Nein. Das Gesetz sieht kein solches Recht vor und in der Rechtslehre wird dieser Anspruch grundsätzlich verneint. Das Traktandierungsrecht des einzelnen Stockwerkeigentümers kann aber reglementarisch festgelegt werden, ansonsten gilt, dass ein Fünftel aller Stockwerkeigentümer gemeinsam das Recht der Traktandierung ausüben (Art. 712m Abs. 2 ZGB i. V. m. Art. 64 Abs. 3 ZGB). Ausnahmsweise und in gewissen Belangen, so etwa bei der Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund oder der Durchführung notwendiger baulicher Massnahmen, kommt das Antragsrecht jedem einzelnen Eigentümer zu.

10.10.2022, lic. iur. Stefan Baer