Anlässlich der Rückgabe unserer Wohnung war unser Mieter mit den beanstandeten Mängeln nicht einverstanden und hat das Protokoll nicht unterzeichnet. Wie müssen wir als Vermieter reagieren?

Wenn sich Ihr Mieter bei der Wohnungsabnahme weigert, das Protokoll zu unterzeichnen, müssen Sie eine Mängelrüge erstellen und ihm diese sofort (innert 2 bis 3 Arbeitstagen nach Rückgabe des Objektes) eingeschrieben zustellen (Art. 267a OR). Ich empfehle Ihnen, diese noch am selben Tag zu erstellen und zu versenden, denn bei einer verspäteten Mängelrüge verlieren Sie sämtliche Haftungsansprüche aus mangelhafter Rückgabe der Sache. Von dieser strengen Regelung ausgenommen sind ausschliesslich Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung der Sache nicht erkennbar waren. In der Rügeschrift sind die Mängel möglichst genau und konkret zum umschreiben, und es muss klar ersichtlich sein, dass Sie ihren Mieter für diese haftbar machen.

20.02.2024, lic.iur. Stefan Baer