Warum darf das Geoportal den Energieträger meiner Heizanlage veröffentlichen?

Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Im Jahr 2022 wurde die Tabelle im Anhang 1 überarbeitet und vom Bundesrat am 04.03.2022 verabschiedet. Alle darin enthaltenen Merkmale in der Stufe A sind öffentlich zugänglich und können somit im Geoinformationssystem (GIS) Publiziert werden. Falsche Einträge können beim GIS Kanton Luzern gemeldet werden. Gemäss Bundesrat besteht ein öffentliches Interesse an den Daten. Der HEV beobachtet die Situation kritisch.

Alex Widmer 15.11.2023