Als Stockwerkeigentümer musste ich nach der letzten Versammlung feststellen, dass das Protokoll unvollständig ist. Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Ja. Ist das Protokoll unvollständig oder falsch, können Sie bei der Verwaltung verlangen, dass es berichtigt wird. Dabei handelt es sich im Allgemeinen nur um die Berichtigung von Schreibfehlern oder um offensichtliche Verwechslungen eines Abstimmungsergebnisses, die nicht zur falschen Umsetzung eines Beschlusses führen. Die Berichtigung des Protokolls können Sie bis zur nächsten Versammlung verlangen. Ich empfehle Ihnen aber, dies so rasch wie möglich zu tun. Die Gemeinschaft entscheidet dann mit Mehrheitsbeschluss, welche Version des Protokolls definitiv wird.

01.02.2024, lic.iur. Stefan Baer