Ich vermiete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mein Mieter ist politisch sehr aktiv und hängt vor Abstimmungen und Wahlen jeweils Plakate an die Balkonbrüstung. Darf er das ohne meine Einwilligung?

Nein. Die Aussenseite der Brüstung sowie die Fassade gehören nicht zum Mietobjekt,
weshalb Ihr Mieter auch nichts daran anbringen darf. Er hat nur Anspruch auf eine balkon-
spezifische Nutzung. Ihr Mieter müsste Sie um Erlaubnis fragen, aber eine solche sollten
Sie nicht leichtfertig erteilen, da der Hausfrieden sowie das äussere Erscheinungsbild der
Liegenschaft darunter leiden könnten. Falls der Mieter trotz erfolgter schriftlicher Abmahnung
seinen nicht bewilligten Aushang weiter belässt, riskiert er die Kündigung
des Mietverhältnisses.

01.02.2021, lic. iur. Stefan Baer