Ist die Vorfälligkeitsentschädigung, ein sogenannter «Penalty», bei einer vorzeitigen Hypothekarauflösung steuerlich abzugsfähig?

Wird eine Festhypothek vorzeitig aufgelöst, unterscheiden
die Steuerbehörden zwischen drei Fällen:
■ Beim Verkauf kann die Vorfälligkeitsentschädigung
von den Grundstückgewinnsteuern abgezogen werden.
■ Beim Neuabschluss einer Hypothek bei der gleichen Bank
gelten die Kosten als Zinsen und sind wie gewöhnliche Hypothekarzinsen
bei den ordentlichen Steuern abzugsfähig.
■ Im Falle eines Neuabschlusses bei einer anderen Bank
können die Kosten gemäss Bundesgerichtsentscheid nicht
als Zinsen angerechnet werden und sind somit nicht abzugsfähig.

15. Februar 2021, Geschäftsleiter Marco Infanger