Vorzeitige Rückgabe der Schlüssel per Post. Wie muss ich als Vermieter vorgehen?

Unser Mieter kündigte das Mietverhältnis ordentlich per Ende dieses Monates, hat uns aber bereits heute per Einschreiben die Hausschlüssel zugestellt. Wie müssen wir vorgehen?

Sie müssen das Mietobjekt so schnell wie möglich umfassend prüfen und allfällige Mängel dem Mieter «sofort», d.h. innert 2–3 Werktagen, schriftlich und eingeschrieben rügen. Das in Art. 264 OR statuierte Recht des Mieters, das Mietobjekt vorzeitig zurückzugeben, begründet eine Obliegenheit des Vermieters, das Mietobjekt zurückzunehmen. Dies hat zur Folge, dass das Mietobjekt mit Rückgabe der Schlüssel als zurückgegeben gilt, selbst wenn Sie als Vermieter die Mietsache nicht annehmen.

08.09.2020, lic. jur. Stefan Baer