Wie hoch darf meine Miete für den Neubau sein?

Gemäss OR Art. 269 müssen Mietzinse bei neueren Bauten (bis 10 Jahre) im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegen. Wenn sie höher sind werden Sie als missbräuchlich eingestuft! Das Mietrecht schweigt sich aber über die Höhe der Bruttorendite (Verhältnis Gebäudeneuwert inkl. Grundstück zum Mietzinsertrag exkl. Nebenkosten) aus.

Was ist denn nun zulässig?

Der Mietzins muss die Kapitalkosten (Fremd- und Eigenkapital) sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten decken.  Nach der gängigen Rechtsprechung des Bundesgerichts sind Bruttorenditen von 2% über dem aktuellen Referenzzinssatz nicht missbräuchlich.

21.09.2020, Alex Widmer