Gehört im Stockwerkeigentum der Bodenheizverteiler der Gemeinschaft?

Im Bodenheizverteiler meiner Wohnung sind die Ventile defekt. Muss die Gemeinschaft für die Kosten aufkommen?

Sofern im Reglement keine Hinweise auf eine besondere Zugehörigkeit vorhanden sind, gehört der Bodenheizverteiler ins Sonderrecht bzw. zu der Stockwerkseinheit und ist demnach durch den Eigentümer der Wohnung zu unterhalten.

Ohne Spezielle Regelungen sind Leitungen und Rohre ab ihren Abzweigungen von der gemeinschaftlichen Leitung an im Sonderrecht.

03.09.2020, Alex Widmer