Haftet mein Mieter bei Auszug für die Nikotinschäden?

Mein Mieter war starker Raucher, und bei seinem Auszug nach 10 Jahren Mietdauer waren die Wände und Decken gelb. Er meint, dass er nicht mehr hafte, da die Lebensdauer abgelaufen sei. Stimmt dies?

Ihr Mieter muss für sämtliche Nikotinschäden an Wänden und Decken aufkommen, da die durch das Rauchen entstandenen Verfärbungen als übermässige Beanspruchung gelten. Oft ist in solchen Fällen ein zusätzlicher Anstrich oder eine Nikotinsperre notwendig. Für diesen Sonderaufwand ist Ihr Mieter vollumfänglich haftbar, auch wenn die Lebensdauer des Wandanstrichs nach 8 Jahren bereits abgelaufen ist. Privathaftpflicht-Versicherungen übernehmen zudem keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind.

31.08.2020, lic. jur. Stefan Baer