Kann ich den Verteilschlüssel für Nebenkosten jederzeit ändern?

Sofern Sie die Nebenkosten nach m2, Anzahl Zimmer oder Anzahl Wohnungen verteilen, können Sie den Verteilschlüssel anpassen, sofern sich die Grundlage geändert hat. Für Positionen welche Sie verbrauchsabhängig abrechnen (z.B. Heizung oder Warmwasser) gilt der Zählerstand. Wenn Sie Nebenkostenpositionen ändern wollen, ist dies eine einseitige Vertragsänderung, welche Sie dem Mieter mit dem amtlich genehmigten Formular und unter Beachtung der Fristen (10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist) zustellen müssen. Eine Formularpflicht gilt auch für die Einführung neuer Nebenkostenpositionen. Eine stillschweigende Anpassung ist nicht zulässig.

23.07.2020, Alex Widmer