Kann ich nach Beendigung des Mietverhältnisses die Freigabe der Mieterkaution verweigern, bis die Abrechnung für die Nebenkostenperiode vorliegt?

Ja, der Rückbehalt sollte aber im Vergleich zu den voraussichtlichen Nachzahlungen nicht unverhältnismässig hoch sein. Die Pflicht zur Sicherstellung sämtlicher mietvertraglicher Ansprüche des Vermieters (inkl. Nebenkosten) endet nicht mit dem Kündigungstermin, sondern erst, wenn sämtliche Leistungen restlos erbracht wurden oder die Frist von einem Jahr abgelaufen ist. Insbesondere wenn noch Mängel oder Mietzinsausstände bestehen, hat der Mieter keinen Anspruch, den voraussichtlich nicht beanspruchten Teil der Sicherheit vorzeitig freizubekommen.

7. Mai 2020, lic.iur. Stefan Baer