Wie berechne ich eine Mietzinsanpassung?

Auf dem Mietzinsrechner des HEV Kanton Luzern können sie den Mietzins berechnen. Sie benötigen dazu den Mietvertrag oder die letzte Mietzinsanpassung, welche sie auf dem amtlichen Formular erstellt haben. Dies gilt als Basis oder Ausgangslage für die neue Berechnung. Bei einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag ist immer der Referenzzinssatz, die Teuerung zu 40% (LIK) und die Kostensteigerung anzupassen. Bei der Kostensteigerung sind die Unterhaltsaufwendungen entscheidend. Wenn Sie viel Unterhalt vorgenommen haben empfehlen wir 0.5% ansonsten eher 0.25% pro Jahr einzusetzen. Leider stütz die Schlichtungsstelle in Luzern keine Pauschale.

Der Mietzinsrechner und eine detaillierte Anleitung sind unter folgendem Link erreichbar:

https://www.hev-luzern.ch/nc/vermieten/mietverhaeltnis/mietzinsrechner/

04.03.2020, Alex Widmer