Interview vom Luzerner HEV mit Alex Widmer zur Senkung des Referenzzinssatzes

Gehen jetzt Luzerner Mieten runter?

DER HAUSEIGENTÜMER: Sind Sie von der Senkung des Referenzzinses überrascht? 

Alex Widmer:

Nein, überhaupt nicht. Es war absehbar, dass die Senkung per März oder spätestens im Juni eintreffen wird. Es werden laufend neue Festhypotheken mit tieferen Zinskosten abgeschlossen, Diese wiederum fliessen in die Berechnung des Referenzzinssatzes mit ein.

Also, keine Überraschung, und ist sachlich richtig/klug?

Die Berechnung ist sachlich richtig und angemessen. Die Eigentümer wie auch die langjährigen Mieter können somit von der Tiefzinsphase profitieren. Der HEV setzt sich dafür ein, dass beide Seiten das Mietrecht einhalten und einen fairen Umgang pflegen.

Die entscheidende Frage: Sinken jetzt die Luzerner Mieten? Und in wie stark?

Die Mieten werden teilweise sinken. Es gilt zu beachten, dass die Mieten im Kanton Luzern bereits auf einem tiefen Niveau sind.

Sinkende Mieten machen Vermieter, also die Hauseigentümer nicht happy?

Warum nicht? Einerseits profitiert der Eigentümer von tieferen Kosten auf dem Fremdkapital und andererseits wird sein Mietobjekt durch tiefere Mieten attraktiver.

Was muss jetzt ein Hauseigentümer konkret tun? Muss er von sich aus die Mieten reduzieren?

Er kann die Mieten präventiv senken, was sich bei neueren Wohnungen positiv auswirken kann. Bei älteren Wohnungen sollte der Mietzins überprüft werden. Wenn der Mietzins unter der Marktmiete liegt, wenn wertvermehrende Sanierungen getätigt wurden oder wenn kein kostendeckender Mietzins erzielt wird, muss der Eigentümer keine Senkung vornehmen. Ansonsten empfehlen wir, den Mietzins anzupassen und das Mietrecht einzuhalten.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem privaten Besitzer eines kleinen Mehrfamilienhauses und institutionellen Anlegern?

Bei kleineren Mehrfamilienhäuser ist es meist so, dass die Mieter noch einen guten Bezug zum Eigentümer haben und so auch meist einen Konsens über die Höhe des Mietzinses stattfindet.

Welche Fettnäpfer sollten Vermieter vermeiden?

Keine fristgerechte Stellungnahme auf ein Senkungsbegehren, nicht korrekte Berechnungen vornehmen, die Kostenpauschale nicht ausreizen. Zudem entsteht das Risiko einer Kündigungssperrfrist von 3 Jahren, wenn der Eigentümer bei einer Auseinandersetzung unterliegt.

Ich glaube, die hohe Kunst liegt darin, die Sozialpartnerschaft zu leben, damit wir zufriedene Mieter haben, welche auch den Eigentümer glücklich machen.

Interview Kurt Bischof, Vorstandsmitglied HEV Kanton Luzern

04.03.2020, Alex Widmer