Ich wohne im Parterre und brauche keinen Lift. Ist es richtig, dass ich mich an den Erneuerungskosten nicht beteiligen muss?

Nein, auch Sie haben sich an den Kosten für die Lifterneuerung zu beteiligen, da es sich beim Lift um eine gemeinschaftliche Anlage handelt. Die Stockwerkeigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums grundsätzlich im Verhältnis ihrer Wertquoten zu tragen und für die Aufteilung der Kosten ist nicht relevant, ob Sie den Lift tatsächlich nutzen oder nicht. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Regelung, welche immer dann gilt, wenn im Reglement dazu keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind. Diese Regelung ist aber nicht zwingend. Sofern im Reglement für den Unterhalt der Liftanlage ein anderer Verteilschlüssel definiert ist, haben Sie sich gemäss diesem Verteilschlüssel an den Kosten zu beteiligen.

lic.iur. Stefan Baer, 05.12.2022