Die Mieterschaft hat sich nicht um den Garten gekümmert. Ist sie haftbar?

Ja, eine regelmässige Gartenpflege ist unabdingbar. Insbesondere sind Bäume und Sträucher zur richtigen Jahreszeit zurückzuschneiden und die übrigen Gartenarbeiten regelmässig vorzunehmen. Die Gartenpflege beinhaltet Rasenmähen, Unkrautbeseitigung, Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken zur geeigneten Jahreszeit sowie die Gartenreinigung. Mittels einer Zusatzvereinbarung sind die einzelnen Arbeiten des Mieters festzuhalten. Die Vermieterschaft ist beim Auszug des Mieters dafür beweispflichtig, dass der Garten bei Mietbeginn in einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Ein vollständiges Antrittsprotokoll über den Zustand von Haus und Garten bei Mietbeginn ist deshalbunabdingbar.

01.03.2022, lic.iur. Stefan Baer