Habe ich als Vermieter während der Mietdauer ein Besichtigungsrecht?

Ja, der Mieter muss dem Vermieter gemäss Art. 257h OR ungehinderten Zutritt zum Mietobjekt gestatten, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist. Eine Besichtigung für die Wiedervermietung des Mietobjekts muss nur geduldet werden, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist oder bei einem befristeten Mietverhältnis kurz vor Beendigung steht. Eine Besichtigung wegen Unterhalt ist auch zulässig, wenn kein Schaden vorliegt. Dem Vermieter ist es somit gestattet, sporadisch Besichtigungen mit notwendiger Zurückhaltung sowie unter rechtzeitiger Anmeldung vorzunehmen.

30.09.2019, lic. jur. Stefan Baer