Darf ein Baum an die Grenze gepflanzt werden?

Nein. Es gibt zwar ein Bestandsrecht, Neubepflanzungen von Bäumen müssen aber einen minimalen Grenzabstand einhalten. Dieser beträgt im Kanton Luzern 0.5 m für Sträucher und Grünhecken, sofern sie bei 1 m unter der Schere gehalten werden, 2 m für niederstämmige und 3 m für hochstämmige Obstbäume sowie 6 m für alle übrigen hochstämmigen Bäume. Werden Bäume und Hecken während zehn Jahren geduldet, bleiben sie in ihrem Bestand, aber nicht in ihrem Ausmass geschützt. Bei einer Ersatzpflanzung müssen die ordentlichen Grenzabstände eingehalten werden.

23.07.2019, Alex Widmer