Nationalratskommission unterstützt Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat an ihrer Sitzung
vom 15./16. August 2022 endlich die Beratungen zur Abschaffung der schädlichen
«Eigenmiet-Steuer» auf selbstgenutztes Wohneigentum abgeschlossen. Der HEV Schweiz
ist erfreut, dass die Mehrheit der Kommission das heutige System der ungerechten
Besteuerung als nicht mehr haltbar erkannt hat. Wie bereits der Ständerat unterstützt sie
die Abschaffung der Strafsteuer für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum am
Hauptwohnsitz.

Nun ist klar, dass auch die Mehrheit der WAK-N den Handlungsbedarf wiederholt und deutlich
konstatiert hat und handeln will. Der Ständerat hatte sich bereits anlässlich der Sommersession
2021 für einen system- und verfassungskonformen Systemwechsel ausgesprochen, indem ein
reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren
Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Um auch jungen Familien und weniger Begüterten
den Kauf von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt der Ständerat einen beschränkten
«Ersterwerberabzug» bei den Hypothekarzinsen vor. Der HEV Schweiz unterstützt die
ausgewogene Vorlage des Ständerates. Die Vorlage der WAK-N geht jedoch in einigen Punkten
weiter als jene des Ständerates: Die Mehrheit der WAK-N will einen Unterhaltskostenabzug
beibehalten. Ein Abzug solcher Gewinnungskosten ist aus Sicht des HEV Schweiz aus dem
steuersystematischen Blickwinkel aber nur dann angebracht, wenn im Gegenzug ein Ertrag (z.B.
bei Zweit- und Renditeliegenschaften) erwirtschaftet wird. Fällt die Eigenmiete beim Erstwohnsitz,
müssen systemkonform grundsätzlich auch die Abzüge von Gewinnungskosten fallen.
Zudem beantragt die WAK-N einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von 100% statt nur 70% der
steuerbaren Vermögenserträge und streicht den vorgesehenen Schuldzinsabzug für Ersterwerber.
Zur Förderung von Wohneigentum, wie es Art. 108 Abs. 1 BV fordert, ist eine Begrenzung des
privaten Schuldzinsabzugs und die Einführung eines Schuldzinsabzugs für Ersterwerber aber
dringend nötig. Besonders Neuerwerber investieren ihr gesamtes Kapital in die Immobilie. Sie
haben damit in den meisten Fällen keine steuerbaren Vermögenserträge und können keinerlei
private Schuldzinsen abziehen.

Damit wird nach Ansicht des HEV Schweiz «das Fuder überladen». Eine derart «angereicherte»
Vorlage erscheint als politisch chancenlos. Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für eine
system- und verfassungskonforme Vorlage analog dem Entscheid des Ständerates
einsetzen, um die Abschaffung der Strafsteuer für Wohneigentümer nicht zu gefährden.

Klare Ablehnung einer reinen «Pinselrenovation» der heutigen Strafsteuer

Der HEV Schweiz zeigt sich erfreut, dass die Kommission für einen Systemwechsel bei der
Wohneigentumsbesteuerung votiert. Die ebenfalls thematisierte generelle Beschränkung der
«Eigenmietwert-Steuer» auf 60% der Marktmiete wäre hingegen pure Augenwischerei gewesen.
Die Probleme – administrativer Aufwand, Einsprachen und Verfahren, Unmut und Unverständnis,
problematische Verschuldungsanreize, Gefahr der Altersvorsorge etc. – wären unverändert
bestehen geblieben.

17. August 2022, HEV Schweiz