Mein Nachbar stört sich an meinem Eichenbaum, der genau auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht. Darf er diesen fällen lassen?

Nein. Nur falls der Stamm dieses Baumes vollständig auf Ihrem Grundstück steht, kann Ihr Nachbar überragende Äste und eindringende Wurzeln kappen, falls sie sein Eigentum schädigen und auf schriftliche Beschwerde hin nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt werden. Falls Ihr Baum hingegen genau auf der Grundstückgrenze steht, befindet er sich grundsätzlich im Miteigentum der beiden Grundeigentümer und wird vom Kapprecht nicht erfasst. Beschädigt Ihr Nachbar gegen Ihren Willen den Baum, wird er schadenersatzpflichtig. Miteigentum kann aber jeder Miteigentümer auflösen, was in der Regel auf die Fällung des Baumes hinausläuft. In der Regel ist die Beseitigung von Bäumen ab einem gewissen Stammumfang bewilligungspflichtig. Konsultieren Sie dazu das Bau- und Zonenreglement Ihrer Gemeinde.

lic.iur. Stefan Baer, 11. Oktober 2022