Unser Mieter kündigte das Mietverhältnis per Ende November. Nun erhielten wir bereits heute, am 24. September 2021, per Einschreiben die Hausschlüssel. Bis wann müssen wir ihm die Mängel rügen?

Sie müssen die Mietsache nach Erhalt der Schlüssel umfassend prüfen und allfällige Mängel dem Mieter sofort rügen. Das Recht des Mieters, das Mietobjekt vorzeitig zurückzugeben, begründet eine Obliegenheit des Vermieters, das Mietobjekt zurückzunehmen. Das Mietobjekt gilt also mit Rückgabe der Schlüssel als zurückgegeben, selbst wenn Sie die Mietsache nicht annehmen. Die Mängelrüge muss sofort, das heisst innert zwei bis drei Werktagen nach Erhalt der Schlüssel, erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, da die Schlüsselrückgabe durch den Mieter am Freitag, 24. September 2021 erfolgte, die Mängelrüge bis spätestens Mittwoch, 29. September 2021, schriftlich und eingeschrieben aufzugeben.

15. Oktober 2021, lic.iur. Stefan Baer