Beim letzten Sturm stürzte meine Tanne auf das Gartenhäuschen. Kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf?

Nein, die Zerstörung der Gebäudeumgebung – zu der Ihr Gartenhäuschen zählt – fällt grundsätzlich nicht unter die Haftung der Gebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude selbst oder an Gebäudeteilen, die aufgrund von Naturgefahren (Regen, Hagel, Hochwasser oder Sturm) eingetreten sind. Auch die Hausratversicherung springt in diesem Fall nicht für die Schadensbehebung ein. Sie deckt nur Schäden am Hausrat. Die Kosten für Schäden an Garten und Terrasse können aber mittels einer Umgebungsversicherung versichert werden.

15. September 2021, lic.iur. Stefan Baer