Wann gilt ein Mietobjekt rechtlich als Luxusobjekt?

Gemäss Artikel 253b OR gelten die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen nicht für luxuriöse

Mietobjekte. Das Objekt muss dafür über 6 oder mehr Zimmer verfügen und zusätzlich einen luxuriösen Gesamtcharakter

aufweisen. Zudem muss der exklusive Gesamteindruck das übliche Mass an Komfort übersteigen (bspw. Ausserordentlich

grosse Räume, erlesene Materialien, Schwimmbad ⁄ Sauna ⁄ Fitness oder privater Lift). Einzelne luxuriöse Details, die nicht

zu einer luxuriösen Gesamterscheinung führen, reichen nicht. Die Höhe des Mietzinses hingegen ist nicht entscheidend.

15.05.2021, lic. iur. Stefan Baer