Kann ich die Kosten für meine neu erstellte Photovoltaik-Anlage auf dem Dach meines EFH im Kanton Luzern von meinen Steuern abziehen?

Nein, der Kanton Luzern anerkennt erstmalige Energie- und Umweltschutzmassnahmen nicht als Steuerabzug. Diese können Sie indessen bei einem späteren Verkauf bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten anrechnen. Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Belege aufzubewahren. Im Gegensatz zum Kanton Luzern akzeptiert jedoch der Bund ab 2020 bei der direkten Bundessteuer diese erstmaligen Investitionen inkl. Rückbaukosten als Steuerabzug.

15. März 2021, Geschäftsleiter Marco Infanger