Wann spricht man von Geschäftsmiete?

Beim Mietobjekt muss es sich um einen auf Dauer angelegten, horizontal oder vertikal umschlossenen
Bereich handeln. Zudem muss der Gebrauchszweck kommerzieller Natur sein – der Vermieter
überlässt also dem Mieter das Mietobjekt im Hinblick auf die Entfaltung einer wirtschaftlichen
Tätigkeit wie Gewerbe, Handel, Verkauf, Dienstleistung etc. Als Geschäftsraum gilt auch ein Objekt,
in welchem nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt werden (zum Beispiel Versammlungslokal
von politischen Vereinigungen). Objekte hingegen, die hauptsächlich der Freizeitgestaltung
dienen (z. B. Übungslokal einer Hobbyband), gelten nicht als Geschäftsraum.

01.03.2021, lic. iur. Stefan Baer