Kann ich beim Verkauf der Wohnung meinen Anteil aus dem Erneuerungsfonds ausbezahlen lassen?

Nein, das Kapital im Erneuerungsfonds, welches nur zweckbezogen für Sanierungen eingesetzt werden sollte, gehört der Gemeinschaft.
Beim Verkauf der Wohnung wird der Erneuerungsfonds in der Festsetzung des Verkaufspreises berücksichtigt. Sofern genügend Kapital vorhanden ist, muss in naher Zukunft auch mit weniger Ausgaben für gemeinschaftliche Sanierungen gerechnet werden, somit steigt der Wert der Wohnung. Die Käuferschaft erwirbt die Wohnung inklusiv dem Anteil am Erneuerungsfonds.

29.10.2020, Alex Widmer