Wann beginnt die Zahlungsfrist nach Zahlungsverzug mit Kündigungsandrohung 257b?

Mein Mieter ist im Zahlungsverzug und ich habe ihn ordentlich abgemahnt. Die Kündigungsandrohung hat er nicht abgeholt. Wann fängt die Zahlungsfrist an zu laufen?

Eine Zahlungsfristansetzung mit Kündigungsandrohung gilt im Falle des Nichtabholens am letzten Tag der postalischen Abholfrist als zugestellt (eingeschränkte Empfangstheorie). Die Zahlungsfrist von 30 Tagen beginnt ab der Zustellung (Tag danach = Tag 1) zu laufen. Vorliegend gilt das Schreiben am letzten Tag der 7-tägigen-Abholfrist als zugestellt und die dreissigtägige Zahlungsfrist beginnt somit am darauf folgenden Tag zu laufen. Aus Beweiszwecken sollte das retournierte Couvert übrigens nie geöffnet werden.

15.10.2020, lic. jur. Stefan Baer