Wie sind die Grenzabstände für einen Sichtschutz an der Grenze?

Ich möchte an der Grenze einen Sichtschutz anbringen. Sind dabei gesetzliche Grenzabstände zu beachten?

Bei einer Grünhecke, welche höher als 1 m ist, muss der Grenzabstand mindestens die Hälfte ihrer Höhe betragen. Bis zu 1 m Höhe muss der Grenzabstand mindestens einen halben Meter betragen. Planen Sie hingegen eine Mauer oder Einfriedung, die nicht mehr als anderthalb Meter über das massgebende Terrain hinausragt, darf diese an die Grenze gestellt werden. Wird dieses Mass überschritten, ist die Wand um das Doppelte der Mehrhöhe, höchstens aber 4 m, von der Grenze zurückzusetzen.

20.07.2020, lic. iur. Stefan Baer