Wer bezahlt die Steuern und Gebühren beim Verkauf

Die Grundstückgewinnsteuer, welche sich aufgrund der Haltedauer und des steuerbaren Grundstückgewinns bemisst, ist von der Verkäuferschaft zu bezahlen. Die Handänderungssteuer im Kanton Luzern von 1.5% ist nach Gesetz durch die Käuferschaft zu bezahlen. Die Notariatskosten und Grundbuchgebühren werden in der Regel geteilt, wobei Parteiabreden möglich sind. Für alle genannten Positionen bestehen gesetzliche Pfandrechte, welche den übrigen Pfandrechten im Rang vorgehen. Sofern kein max. 5-jähriger Sicherheitsnachweis vorliegt ist dieser i.d.R. durch die Verkäuferschaft zu erstellen.

29.06.2020, Alex Widmer