Zwischen meinem und dem Grundstück des Nachbarn befindet sich ein unansehnlicher Holzzaun. Ich möchte ihn gerne erneuern, mein Nachbar ist aber dagegen.

Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke wie Mauern, Hecken oder Zäune auf der Grenze, so wird Miteigentum vermutet. Nur die Gemeinschaft kann somit über eine allfällige Sanierung entscheiden. Wenn der Zaun nicht gerade auseinanderfällt, können Sie wenig gegen Ihren Nachbarn unternehmen. Lassen Sie den Zaun ausbessern, falls Sie bereit sind, die Kosten dafür vollständig zu übernehmen. Der Gang vor Gericht lohnt sich wegen des geringen Betrages hingegen nicht.

17. Juni 2020, lic. jur. Stefan Baer