Mein Mieter verweigert den Servicefachleuten zwecks Installation der Glasfaseranschlüsse den Zutritt in die Wohnung, da er an diesem Tag nicht zuhause sei. Ist dies zulässig?

Nein. Grundsätzlich muss der Mieter bei Unterhaltsarbeiten die Handwerker jederzeit in seine Wohnung lassen (Art. 257h Abs. 2 OR), sofern ihm der Termin rechtzeitig angekündigt wurde. Man darf vom ihm erwarten, dass er bei Abwesenheit den Schlüssel bei einem anderen Bewohner, im Briefkasten oder an einem anderen Ort hinterlegt. Der Mieter kann auch den Hausmeister bitten, den Handwerkern zur vereinbarten Zeit die Türe zu öffnen.

18. Mai 2020, lic. jur. Stefan Baer