Nichteingetragenes Wegrecht: Gilt nach Jahren ein Gewohnheitsrecht?

Nein. Besteht kein Eintrag im Grundbuch und lässt sich Ihr Grundstück auch anderweitig erreichen, kann der Nachbar Ihnen das Betreten seines Grundstückes per sofort verbieten. Selbst nach Jahren besteht bei der Nutzung von Wegen kein Gewohnheitsrecht. Nur wenn ein Wegrecht im Grundbuch eingetragen ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch, welcher bei jedem Eigentümerwechsel bestehen bleibt. Ohne Grundbucheintrag kann zwar ein Wegrecht vereinbart werden, sobald aber der Wegrechtsgeber sein Objekt verkauft, gilt diese Vereinbarung er nicht mehr.

04.06.2019, Alex Widmer